Gesundheit und Pflege 2017


Neuregelungen zum 1. Januar
Gesundheit und Pflege 2017

Zum 1. Januar treten zahlreiche Regelungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Kraft, unter anderem die Einführung der neuen Pflegegrade. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017:

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen von fünf Pflegegrade übergeleitet (bisher: drei Pflegestufen). Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft die Voraussetzung dafür, körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen zu erfassen und in die Einstufung einzubeziehen. Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Die Pflegeberatung wird gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2017 weiterhin bei 1,1 Prozent. Davon unabhängig können die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag individuell erhöhen. In diesem Fall haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 57.600 Euro. Nach deren Überschreiten besteht für Angestellte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung: Sie dürfen also in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV erhöht sich auf jährlich 52.200 Euro bzw. monatlich 4.350 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Arbeitsendgeld eines gesetzlich Versicherten für Beiträge herangezogen.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

News

Schlaf schützt das Gehirn
Schlaf schützt das Gehirn

Lernen und Gedächtnis verbessern

Wer regelmäßig gut schläft, tut mehr für seine Gesundheit als viele denken. Erholsamer Schlaf stärkt das Gedächtnis, verbessert das Lernen und könnte sogar das Risiko für Alzheimer senken.   mehr

Sicher plantschen im Garten-Pool
Kleines Mädchen steht am Rand eines Gartenpools und patscht aufs Wasser.  Kleinkinder sollten in der Nähe vor Gartenpools immer beausichtigt werden.

Damit kein Unglück passiert

Planschbecken und Framepools sprießen jetzt im Sommer wie Pilze aus dem Boden. Klar, was gibt es für Kinder Schöneres, als im eigenen Garten im Wasser zu plantschen? Damit kein Unglück passiert, sollten Eltern jedoch einige Sicherheitsaspekte beachten.   mehr

Arzneimittelnebenwirkungen melden
Arzneimittelnebenwirkungen melden

Jeder darf mitmachen!

Die Arzneimittelbehörden und Pharmaindustrie arbeiten ständig daran, Medikamente sicherer zu machen. Doch dafür brauchen sie die Hilfe von Anwender*innen, die Nebenwirkungen melden.   mehr

Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?
Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?

Oft nur kurzfristige Linderung

Ob Akupunktur, Massagen oder Bewegung - es gibt viele Strategien, die Rückenschmerzen lindern. Aber leider halten viele Effekte scheinbar nur kurzfristig an.   mehr

Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI
Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI

Entwarnung beim Magenschutz

Lange galt die Sorge, dass eine dauerhafte Behandlung mit Protonenpumpenhemmern (PPI) das Risiko für Magenkrebs erhöhen könnte. Eine große aktuelle Studie gibt nun Entwarnung.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Löwen-Apotheke
Inhaberin Elke Vahrenhorst
Telefon 0571/7 02 84
Fax 0571/7 98 14 10
E-Mail loewen-apo-porta@pharma-online.de